Allgemeinen Geschäftsbedingungen

Wegter Grootverbruik B.V. und die mit ihr verbundenen Unternehmen
Artikel 1 - Definitionen
In diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten die folgenden Definitionen:
1. Wegter Grootverbruik B.V. (im FolgendenWegter Grootverbruik"): das Unternehmen im Sinne von Artikel 2 dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen, im FolgendenWegter Grootverbruik";
2. Gegenpartei: die Partei, mit der Wegter Grootverbruik einen Vertrag geschlossen hat oder die mit Wegter Grootverbruik in Verhandlungen darüber steht;
3. Verbraucher: eine natürliche Person, die nicht in Ausübung ihres Gewerbes, Geschäfts, Handwerks oder Berufs handelt;
4. Vertrag: jeder Vertrag/Auftrag zwischen Wegter Grootverbruik und der Gegenpartei über die Lieferung von Produkten durch Wegter Grootverbruik an die Gegenpartei;
5. Partei(en): Die Gegenpartei und Wegter Grootverbruik zusammen oder jede als einzelne Vertragspartei;
6. Muster: Ein von Wegter Grootverbruik der Gegenpartei zur Verfügung gestelltes Beispiel eines/mehrerer Produkte(s) zur Beurteilung der Qualität, Farbe, Größe oder anderer Eigenschaften des/der zu liefernden Produkts/Produkte, ohne dass eine Garantie dafür gegeben wird, dass das/die letztendlich gelieferte(n) Produkt(e) genau dem zur Verfügung gestellten Muster entspricht/entsprechen;
7. Schriftlich: Mitteilung per E-Mail;
8. Dritte(r): natürliche oder juristische Personen, die nicht Teil des Vertrags sind;
9. Transporteur: eine externe Partei oder ein externes Unternehmen, das von Wegter Grootverbruik mit dem Transport, der Lieferung oder der Abholung des/der Produkte(s) an die Gegenpartei oder an einen von der Gegenpartei bestimmten Ort beauftragt wird;
10. Produkt(e): das/die von Wegter Grootverbruik angebotene(n) Produkt(e), zu dem/denen unter anderem Tisch- und Küchenprodukte, Gartenmöbel, Gastronomiebedarf, Reinigungsmittel, Büromaterial, Restaurant- und Barbedarf, Hygiene- und Sanitärprodukte, Verpackungsmaterial und Gastronomiebedarf gehören können;
11. Dauervertrag: eine vertragliche Vereinbarung zwischen den Parteien, die gegenseitige Verpflichtungen beinhaltet und auf eine kontinuierliche Erfüllung abzielt;
12. Kreditlimit: Dies ist der Höchstbetrag, den der (geschäftliche) Geschäftspartner auf Rechnung kaufen kann. Das Kreditlimit wird auf der Grundlage einer Kreditprüfung festgelegt und von Wegter Grootverbruik regelmäßig überprüft.
Lieferkosten: die Kosten, die mit dem Transport des Produkts/der Produkte vom Wegter Grootverbruik zur Gegenpartei verbunden sind, wobei die Tarife vom Spediteur von Wegter festgelegt und monatlich angepasst werden;
14. Ungewöhnliche Rücksendung: eine Rücksendung von Produkten, bei der aufgrund spezifischer Eigenschaften, wie z.B. der Art, den Merkmalen und/oder der Größe des Produkts/der Produkte, die Standardversandmethoden nicht anwendbar sind. Diese Situation kann zu außergewöhnlich hohen Rücksendekosten führen. In diesem Fall werden die geschätzten Rücksendekosten als Beträge definiert, die wesentlich höher sind als die üblichen, mit einer Spanne zwischen bestimmten festgelegten Werten. Die geschätzten Rücksendekosten liegen zwischen 50 € und 1000 €, können aber - je nach den Umständen des Einzelfalls - auch höher sein.
15. Kreditprüfung: eine von Wegter Grootverbruik oder einem von ihr benannten Dritten durchgeführte Beurteilung der Kreditwürdigkeit der Gegenpartei zum Zwecke der Festlegung des Kreditlimits und der Beurteilung des mit dem Abschluss eines Vertrags mit der Gegenpartei verbundenen finanziellen Risikos.
Artikel 2 - Identität von Wegter Grootverbruik
Name des Unternehmens: Wegter Grootverbruik B.V. (und die mit Wegter Grootverbruik verbundenen Unternehmen, die unter diesem Namen tätig sind);
Straße und Hausnummer: Deventerstraat 11;
Postleitzahl und Ort des Unternehmens: 7575 Oldenzaal;
KvK-Nummer: 06061546.
Artikel 3 - Allgemeine Bestimmungen
1. Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für jedes Angebot und alle (Rechts-)Handlungen von Wegter Grootverbruik und für jeden zwischen Wegter Grootverbruik und dem Kunden geschlossenen Vertrag.
2. Wenn der Vertrag auf elektronischem Wege zustande kommt, kann der Text dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Gegenpartei abweichend vom vorigen Absatz vor dem Zustandekommen des Vertrages auf elektronischem Wege so zur Verfügung gestellt werden, dass er von der Gegenpartei leicht auf einem dauerhaften Datenträger gespeichert werden kann. Ist dies nach vernünftigem Ermessen nicht möglich, wird vor Abschluss des Vertrages angegeben, wo die allgemeinen Geschäftsbedingungen elektronisch eingesehen werden können und dass sie auf Wunsch der Gegenpartei elektronisch oder auf andere Weise kostenlos zugesandt werden.
3. Sofern nicht ausdrücklich und schriftlich anders vereinbart, ist die Anwendbarkeit anderer allgemeiner Geschäftsbedingungen ausgeschlossen.
4. Abweichungen von oder Ergänzungen zu diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind nur dann gültig, wenn sie ausdrücklich und schriftlich vereinbart wurden.
5. Wenn Wegter Grootverbruik nicht immer die strikte Einhaltung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen verlangt, bedeutet dies nicht, dass deren Bestimmungen unanwendbar sind oder dass Wegter Grootverbruik in irgendeiner Weise das Recht verlieren würde, die strikte Einhaltung der Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen in anderen Fällen zu verlangen.
6. Wenn und soweit eine Bestimmung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen aus Gründen der Angemessenheit und Billigkeit oder wegen ihrer unangemessenen Belastung nicht geltend gemacht werden kann, ist der betreffenden Bestimmung in jedem Fall eine Bedeutung zu geben, die ihrem Inhalt und ihrer Tragweite so weit wie möglich entspricht, damit sie geltend gemacht werden kann.
7. Wegter Grootverbruik kann nicht garantieren, dass die von ihr ausgeführten Arbeiten immer zu dem von der Gegenpartei gewünschten Ergebnis führen werden. Der angenommene Auftrag führt zu einer Verpflichtung zur Leistung nach bestem Können und nicht zu einer Verpflichtung, ein Ergebnis zu erzielen.
8. Wegter Grootverbruik ist berechtigt, Dritte mit der Ausführung des Vertrags zu beauftragen.
9. Die Anwendbarkeit von Artikel 7:404 und/oder 7:407 Absatz 2 des niederländischen Bürgerlichen Gesetzbuches (im Folgenden "BW") wird/werden ausgeschlossen.
Artikel 4 - Das Angebot
1. Alle Angebote (Offerten, Kostenvoranschläge, Broschüren und Preislisten) sind grundsätzlich freibleibend, sofern nicht schriftlich etwas anderes vereinbart wurde.
2. Wenn ein Angebot eine begrenzte Gültigkeitsdauer hat oder an Bedingungen geknüpft ist, muss dies ausdrücklich im Angebot angegeben werden.
3. Das Angebot enthält eine vollständige und genaue Beschreibung des/der angebotenen Produkts/Produkte. Die Beschreibung ist ausreichend detailliert, um der Gegenpartei eine angemessene Beurteilung des Angebots zu ermöglichen. Offensichtliche Fehler oder offensichtliche Irrtümer, z.B. in Bezug auf die angegebenen Beträge, sind für Wegter Grootverbruik nicht bindend.
Artikel 5 - Der Vertrag
1. Der Vertrag kommt zustande, wenn die Gegenpartei das Angebot annimmt und die darin festgelegten Bedingungen (falls vorhanden) erfüllt.
2. Sollte sich eine Bestimmung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen oder eines Vertrags als ungültig erweisen oder für nichtig erklärt werden, so berührt dies nicht die Gültigkeit der gesamten Allgemeinen Geschäftsbedingungen oder des Vertrags. Die Parteien werden sich beraten, um eine neue Bestimmung zu vereinbaren, die an die Stelle der unwirksamen oder nichtigen Bestimmung tritt, wobei so weit wie möglich der Zweck und die Bedeutung der unwirksamen oder nichtigen Bestimmung berücksichtigt werden.
3. Wegter Grootverbruik behält sich das Recht vor, einen geschlossenen Vertrag nicht zu erfüllen, beispielsweise wenn sie begründete Zweifel oder Informationen hat, dass die Gegenpartei ihre (finanziellen) Verpflichtungen nicht erfüllen (können) wird. Wenn Wegter Grootverbruik sich weigert, wird sie die Gegenpartei innerhalb einer angemessenen Frist nach Abschluss des Vertrages schriftlich über diese Weigerung informieren.
4. Das Aussetzungs- und Verrechnungsrecht der Gegenpartei ist ausgeschlossen, wenn die Gegenpartei im Rahmen ihrer beruflichen oder gewerblichen Tätigkeit handelt, es sei denn, die Gegenpartei handelt als Verbraucher.
5. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten auch für zukünftige, zusätzliche und/oder Folgeaufträge.
6. Wenn die Gegenpartei das Angebot auf elektronischem Wege angenommen hat, wird Wegter Grootverbruik den Erhalt der Annahme des Angebots unverzüglich auf elektronischem Wege bestätigen.
Artikel 6 - Widerrufsrecht
1. Ein Verbraucher kann einen Fernabsatzvertrag oder einen außerhalb des Verkaufsgebiets geschlossenen Vertrag ohne Angabe von Gründen innerhalb einer Frist von 14 (vierzehn) Tagen auflösen. Diese Frist beginnt zu laufen:
a. im Falle eines Verbraucherkaufs: an dem Tag, an dem der Verbraucher oder ein vom Verbraucher benannter Dritter, der nicht der Beförderer ist, die Sache erhalten hat.
2. Wenn das/die von Wegter Grootverbruik angebotene(n) Produkt(e) nach spezifischen Anweisungen oder nach Maß für den Verbraucher hergestellt wird/werden, ist/sind dieses/diese Produkt(e) ausschließlich für diesen einzelnen Käufer bestimmt. Aus diesem Grund ist das Rücktrittsrecht für dieses Produkt/diese Produkte ausgeschlossen.
3. Der in Absatz 2 genannte Ausschluss tritt ab dem Zeitpunkt in Kraft, an dem Wegter Grootverbruik die für den Vertrag mit seinem Lieferanten erforderliche Bestellung nicht mehr kostenlos stornieren kann.
4. Wenn ein Verbraucher von seinem Widerrufsrecht Gebrauch machen kann, muss er für die Rücksendung des Produkts sorgen.
5. Für außergewöhnliche Rücksendungen, bei denen die Art, die Eigenschaften und/oder der Umfang der Rücksendung die Verwendung von Standardversandmethoden nicht zulassen oder die Rücksendung zu außergewöhnlich hohen Rücksendekosten führt, werden die geschätzten Rücksendekosten zwischen 50 (fünfzig) und 1000 (tausend) Euro liegen. Wegter Grootverbruik informiert den Verbraucher im Voraus schriftlich über die spezifischen Rücksendekosten innerhalb dieser Spanne. Der Verbraucher ist für die Zahlung dieser Rücksendekosten verantwortlich, es sei denn, Wegter Grootverbruik erklärt sich bereit, diese Kosten ganz oder teilweise zu übernehmen.
6. Das Widerrufsrecht ist ausdrücklich nicht anwendbar, wenn die Gegenpartei kein Verbraucher ist.
Artikel 7 - Ausübung des Widerrufsrechtes
1. Wenn der Verbraucher von seinem Widerrufsrecht Gebrauch machen möchte, muss er den Wegter Grootverbruik innerhalb der Widerrufsfrist mittels des Rückgabeformulars informieren.
2. Der Verbraucher muss das/die Produkt(e) so schnell wie möglich zurücksenden, aber nicht später als 14 (vierzehn) Tage, nachdem er mitgeteilt hat, dass er das Widerrufsrecht ausüben möchte.
3. Der Verbraucher hat das/die Produkt(e) so schnell wie möglich zurückzusenden, spätestens jedoch 14 (vierzehn) Tage nachdem er/sie mitgeteilt hat, dass er/sie von seinem/ihrem Widerrufsrecht Gebrauch machen möchte. Der Verbraucher hat das/die Produkt(e) mit allen gelieferten Zubehörteilen zurückzusenden, wenn möglich im Originalzustand und in der Originalverpackung und gemäß den angemessenen und klaren Anweisungen von Wegter Grootverbruik .
4. Das Risiko und die Beweislast für die korrekte und rechtzeitige Ausübung des Widerrufsrechts liegen beim Verbraucher.
5. Der Verbraucher trägt die unmittelbaren Kosten der Rücksendung des/der Produkte(s), auch wenn es sich um eine unübliche Rücksendung handelt.
6. Während der Bedenkzeit ist der Verbraucher verpflichtet, das/die Produkt(e) sorgfältig zu behandeln und das/die Produkt(e) nur so weit auszupacken oder zu benutzen, wie es zum Testen des/der Produkts/Produkte erforderlich ist. Dabei muss der 7. 7. Verbraucher das/die Produkt(e) so testen, wie er/sie es in einem Geschäft tun würde.
7. Wenn der Verbraucher gegen diesen Artikel verstößt, haftet er für die Wertminderung und/oder Beschädigung des Produkts/der Produkte.
Artikel 8 - Auflösung und Kündigungsfristen
1. Wenn der Kunde eine oder mehrere seiner Verpflichtungen nicht, nicht rechtzeitig oder nicht ordnungsgemäß erfüllt, wenn er für insolvent erklärt wird, wenn er einen (vorübergehenden) Zahlungsaufschub und/oder Zahlungsaufschub beantragt, wenn er sein Unternehmen auflöst, sowie wenn sein Vermögen ganz oder teilweise beschlagnahmt wird Wegter Grootverbruik hat das Recht, die Erfüllung des Vertrages auszusetzen oder den Vertrag von Rechts wegen und ohne vorherige Inverzugsetzung durch eine schriftliche Erklärung ganz oder teilweise aufzulösen und/oder zu kündigen, und zwar nach eigenem Ermessen und immer unbeschadet eines eventuellen Rechts auf Ersatz von Kosten, Schäden und Zinsen.
2. Wenn der Vertrag aufgrund höherer Gewalt im Sinne von Artikel 10 dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen endet, hat Wegter Grootverbruik Anspruch auf die Bezahlung der zum Zeitpunkt der Vertragsbeendigung bereits geleisteten Arbeitsstunden oder Investitionen.
3. Die Beendigung eines Vertrages, wenn es sich um einen Dauervertrag handelt, erfolgt schriftlich und unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von 1 (einem) Monat, wenn der Vertrag innerhalb des ersten laufenden Jahres des Vertrages beendet wird. Im zweiten laufenden Vertragsjahr ist eine Kündigungsfrist von 2 (zwei) Monaten einzuhalten. Ab dem dritten laufenden Vertragsjahr beträgt die einzuhaltende Kündigungsfrist 6 (sechs) Monate.
Artikel 9 - Haftung
Falls die Gegenpartei ein Verbraucher ist:
1. Die Gesamthaftung von Wegter Grootverbruik ist auf Schadensersatz bis zur Höhe des für diesen Vertrag vereinbarten Honorars (ohne Mehrwertsteuer) beschränkt. In keinem Fall übersteigt der gesamte Schadenersatz den Betrag, der von der Haftpflichtversicherung von Wegter Grootverbruik Grootverbruik ausgezahlt wird.
2. Nicht beschränkt ist die Haftung von Wegter Grootverbruik für Schäden, die auf Vorsatz oder bewusste Fahrlässigkeit von Wegter Grootverbruik zurückzuführen sind.
3. Der Wegter Grootverbruik ist verantwortlich für die Qualität und Konformität des/der an den Verbraucher gelieferten Produkts/Produkte.
4. Falls das/die von Dritten oder Lieferanten gelieferte(n) Produkt(e) Mängel aufweist/aufweisen, wird Wegter Grootverbruik alle Anstrengungen unternehmen, um dieses Problem zu lösen. Dazu kann gehören, dass Wegter Grootverbruik Grootverbruik den Hersteller oder Lieferanten mit der Behebung des Mangels an dem/den Produkt(en) beauftragt.
5. Der Verbraucher hat die Möglichkeit, eventuelle Mängel oder Probleme mit dem/den Produkt(en) direkt an Wegter Grootverbruik zu melden.
6. Wegter Grootverbruik haftet jedoch nicht für direkte und indirekte Schäden, die sich aus der unsachgemäßen Verwendung des Produkts/der Produkte durch den Verbraucher ergeben.
7. Wegter Grootverbruik wird sich bemühen, etwaige Mängel an dem/den Produkt(en) und/oder Probleme in einer für beide Parteien fairen und angemessenen Weise zu lösen, und wird dabei stets die Rechte und Interessen des Verbrauchers im Sinne des geltenden Rechts respektieren.
Wenn die Gegenpartei in Ausübung ihres Berufs oder Unternehmens handelt:
8. Wegter Grootverbruik haftet nicht für indirekte und direkte Schäden. Nicht ausgeschlossen ist die Haftung von Wegter Grootverbruik für Schäden, die auf Vorsatz oder bewusste Fahrlässigkeit von Wegter Grootverbruik zurückzuführen sind.
9. Wenn Wegter Grootverbruik in einem bestimmten Fall ungeachtet der Bestimmungen dieses Artikels dennoch haftbar gemacht werden kann, so gilt dies nur für direkte Schäden. In diesem Fall ist die Gesamthaftung von Wegter Grootverbruik auf Schadensersatz bis zur Höhe des für diesen Vertrag vereinbarten Honorars (ohne Mehrwertsteuer) beschränkt.
10. Die Höhe der Entschädigung übersteigt in keinem Fall den Betrag, der von der Haftpflichtversicherung von Wegter Grootverbruik gezahlt wird.
11. Wenn Wegter Grootverbruik dennoch für unmittelbare Schäden haftbar gemacht werden kann, so sind darunter ausschließlich unmittelbare Schäden zu verstehen:
a. angemessene Kosten, die die Gegenpartei aufwenden müsste, damit die Leistung von Wegter Grootverbruik dem Vertrag entspricht; dieser Ersatzschaden wird jedoch nicht ersetzt, wenn der Vertrag von der Gegenpartei oder auf deren Antrag hin aufgelöst wird;
b. die angemessenen Kosten, die der Gegenpartei dadurch entstehen, dass sie ihr(e) altes(n) System(e) und die damit zusammenhängenden Einrichtungen wegen der Nichteinhaltung eines für sie verbindlichen Liefertermins Wegter Grootverbruik notwendigerweise länger in Betrieb hält, abzüglich der Einsparungen, die sich aus der verspäteten Lieferung ergeben;
c. angemessene Kosten für die Feststellung der Ursache und des Umfangs des Schadens, sofern sich die Feststellung auf einen Schaden im Sinne dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen bezieht;
d. angemessene Kosten, die zur Vermeidung oder Begrenzung von Schäden entstanden sind, sofern die Gegenpartei nachweist, dass diese Kosten zu einer Schadensbegrenzung im Sinne dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen geführt haben.
12. Der Kunde stellt Wegter Grootverbruik von allen Ansprüchen Dritter frei, die im Zusammenhang mit der Erfüllung des Vertrages Schaden erleiden.
13. Handelt es sich bei dem Vertrag um einen Dauerleistungsvertrag mit einer Laufzeit von mehr als 6 (sechs) Monaten, so wird das für diesen Vertrag vorgesehene Honorar auf das Gesamthonorar (ohne Mehrwertsteuer) der letzten 6 (sechs) Monate vor dem schadenverursachenden Ereignis festgesetzt.
14. Voraussetzung für das Entstehen eines Anspruchs auf Schadenersatz ist immer, dass die Gegenpartei den Schaden so schnell wie möglich nach dessen Entstehen schriftlich bei Wegter Grootverbruik meldet. Jeder Anspruch auf Schadenersatz gegen Wegter Wegter Grootverbruik verjährt nach Ablauf von 12 (zwölf) Monaten nach Entstehen des Anspruchs.
15. Wegter Grootverbruik haftet nicht für Schäden, die von Hilfspersonen im Sinne von Artikel 6:76 des niederländischen Bürgerlichen Gesetzbuchs verursacht werden.
16. Wegter Grootverbruik haftet nicht für Schäden, gleich welcher Art, die dadurch entstehen, dass Wegter Grootverbruik sich auf unrichtige und/oder unvollständige Angaben des Kunden verlassen hat oder wenn der Kunde diese Angaben verspätet geliefert hat.
17. Wegter Grootverbruik haftet nicht für eventuelle Mängel an Produkten, die von Dritten oder Lieferanten geliefert wurden. Wegter Grootverbruik haftet auch nicht für Schäden, die sich aus der Verwendung solcher Produkte ergeben.
18. Der Kunde stellt Wegter Grootverbruik von allen Ansprüchen, Kosten, Schäden und Ausgaben frei, die sich aus Mängeln an von Dritten oder Lieferanten gelieferten Produkten ergeben oder damit zusammenhängen.
Artikel 10 - Höhere Gewalt
1. Ergänzend zu den Bestimmungen in Artikel 6:75 des niederländischen Bürgerlichen Gesetzbuches kann ein Versäumnis von Wegter Grootverbruik bei der Erfüllung irgendeiner Verpflichtung gegenüber der Gegenpartei nicht Wegter Grootverbruik Grootverbruik angelastet werden, wenn es sich um Umstände handelt, auf die Wegter Grootverbruik keinen Einfluss hat und durch die die Erfüllung ihrer Verpflichtungen gegenüber der Gegenpartei ganz oder teilweise behindert wird oder durch die die Erfüllung ihrer Verpflichtungen von Wegter Grootverbruik billigerweise nicht verlangt werden kann. Zu diesen Umständen gehören u.a. Versäumnisse von Lieferanten oder anderen Dritten, Mangel und/oder Defekte an Rohstoffen und Materialien, mit denen das/die Produkt(e) hergestellt oder geliefert werden müssen, (Strom-)Ausfälle, Computerviren, extreme Wetterbedingungen, Feuer(gefahr), (drohende) Kriegsgefahr, Pandemien (Strom-)Ausfälle, Computerviren, extreme Wetterbedingungen, Feuer(gefahr), (drohende) Kriegsgefahr, Pandemien, Quarantänen, Krankheitsausfälle oder Arbeitsunfähigkeit innerhalb der Organisation von Wegter und/oder von ihr beauftragten Dritten, Streiks innerhalb oder außerhalb der Organisation von Wegter, behördliche Maßnahmen, Situationen, in deren Folge die Lieferung nicht erfolgen kann und deren Ursache nach vernünftigem Ermessen nicht von Wegter beeinflusst werden kann (z.B.: Stürme) und Ausfälle von Waren oder Dienstleistungen. Wetterbedingungen) und Ausfälle von Fahrrädern und Geräten, mit denen das/die Produkt(e) transportiert oder montiert werden müssen.
2. Wenn eine Situation im Sinne von Absatz 1 dieses Artikels eintritt, die dazu führt, dass Wegter Grootverbruik ihre Verpflichtungen gegenüber dem Kunden nicht erfüllen kann, werden diese Verpflichtungen so lange ausgesetzt, wie Wegter Grootverbruik ihre Verpflichtungen nicht erfüllen kann. Wenn die Situation höherer Gewalt 30 (dreißig) Kalendertage gedauert hat, sind beide Parteien berechtigt, den Vertrag ganz oder teilweise schriftlich zu kündigen. In diesem Fall ist Wegter Grootverbruik nicht verpflichtet, einen Schaden zu ersetzen, auch wenn Wegter Grootverbruik aufgrund der höheren Gewalt einen Vorteil genießt.
Artikel 11 - Gewährleistung
1. Wegter Grootverbruik gewährleistet, dass das/die Produkt(e) dem Vertrag, den im Angebot genannten Spezifikationen, den angemessenen Anforderungen an die Tauglichkeit und/oder Verwendbarkeit und den am Tag des Vertragsabschlusses geltenden gesetzlichen Bestimmungen und/oder behördlichen Vorschriften entsprechen. Darüber hinaus müssen sie für die von Wegter Grootverbruik angegebene Verwendung des/der Produkte(s) geeignet sein oder ausdrücklich im Vertrag erwähnt werden. Bei festgestellten Mängeln sorgt Wegter Wegter Grootverbruik nach eigenem Ermessen für den kostenlosen Ersatz des Produkts/der Produkte oder für die Rückerstattung des Kaufpreises, sofern das/die gekaufte(n) Produkt(e)/Gegenstände noch nicht verarbeitet wurden.
2. Die Garantiezeit für das/die Produkt(e) von Wegter Grootverbruik beträgt einen angemessenen Zeitraum.
3. Was als "angemessen" gilt, hängt von der Art des/der Produkts/Produkte, dem Preis, der Marke und den von der Gegenpartei geweckten Erwartungen ab.
3.1 Splittergarantie
Auf ausgewählte Kollektionen von Maastricht Porselein gewähren wir eine 5-jährige Splittergarantie:
- Lux
- Blanc de Blancs
Und in den Sammlungen von By Bone.
Die Chip-Garantie bedeutet, dass Teile kostenlos ersetzt werden können, wenn ein Splitter an den Kanten der Teile abbricht:
- Die Garantie gilt für alle Teile der oben genannten Kollektionen.
- Die Garantie gilt für 5 Jahre ab Rechnungsdatum und ist nur bei Vorlage der Originalrechnung gültig.
- Diese Garantie deckt das Abplatzen der Kanten (Absplittern) bei normalem Gebrauch (Kühlen, Servieren, Abwaschen und Lagern) und bei fachgerechter Handhabung ab.
- Alle Fälle von Kantenabplatzungen, die durch ungewöhnlichen, unüblichen oder unsachgemäßen Gebrauch verursacht werden, sowie das Zerbrechen des Porzellans oder von Teilen davon sind nicht von dieser Garantie abgedeckt.
Registrierung von zerbrochenem Geschirr
Um zerbrochenes Geschirr zu registrieren, muss ein Foto der zerbrochenen Teile vorgelegt werden. Bewahren Sie diese Teile auf, bis Sie mit Wegter Grootverbruik Kontakt aufgenommen haben und die Situation geklärt ist.
Wegter Grootverbruik behält sich das Recht vor, durch eine Prüfung der beanstandeten Produkte vor Ort zu untersuchen, ob die Kanten bei normalem Gebrauch abgesplittert sind.
Falls erforderlich, wird Wegter Grootverbruik die Rücksendung aller relevanten Produkte zur weiteren Beurteilung verlangen. Der Käufer ist für die Kosten der Rücksendung der Produkte verantwortlich.
Ist die Beanstandung berechtigt, werden die betreffenden Produkte kostenlos ersetzt und mit der nächsten Lieferung zurückgeschickt.
Die beschädigten Produkte gehen in das Eigentum von Wegter Grootverbruik über.
Die ursprüngliche Garantie wird durch die Reklamation oder die im Rahmen der ursprünglichen Garantie erbrachten Leistungen nicht erneuert oder verlängert.
4. Wurde(n) ein Produkt(e) von einem Lieferanten, Hersteller oder Dritten an Wegter Grootverbruik geliefert, so gilt die von dieser Partei festgelegte Garantie für dieses spezifische Produkt(e).
Die Garantie erlischt und das Recht auf Reparatur, Ersatz oder Schadenersatz für das/die Produkt(e) ist ausgeschlossen, wenn:
a. die Gegenpartei das/die gelieferte(n) Produkt(e) selbst installiert, repariert und/oder modifiziert hat oder es/sie durch Dritte installieren, reparieren und/oder modifizieren ließ;
b. Das (die) gelieferte(n) Produkt(e) wurde(n) anormalen Bedingungen ausgesetzt oder anderweitig nachlässig oder entgegen den Anweisungen von Wegter Grootverbruik behandelt und/oder auf der Verpackung behandelt;
c. Die Fehlerhaftigkeit des/der Produkts/Produkte ist ganz oder teilweise die Folge von Vorschriften, die der Staat in Bezug auf die Art oder Qualität der verwendeten Materialien erlassen hat oder erlassen wird;
d. Die Mängel oder die Nichtübereinstimmung sind die Folge von unsachgemäßem Gebrauch, unsachgemäßer Lagerung, unzureichender Wartung, normaler Abnutzung oder der Nichtbeachtung der von Wegter Grootverbruik zur Verfügung gestellten Gebrauchsanweisung durch den Kunden;
e. Das/die Produkt(e) wurde(n) länger gelagert, als es unter den gegebenen Umständen angemessen ist, und es ist plausibel, dass dadurch ein Qualitätsverlust eingetreten ist;
f. Seit der Lieferung sind 6 (sechs) Monate vergangen;
g. Wenn Wegter Grootverbruik keine entsprechende Garantie von unseren Lieferanten oder Herstellern für das/die betreffende(n) Produkt(e) oder Material(e) erhalten hat.
Artikel 12 - Muster
1. Ein Muster, wie in diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen definiert, kann auf Wunsch der Gegenpartei als Anschauungsmaterial für das/die Produkt(e) zur Verfügung gestellt werden, um die Qualität, Farbe, Größe oder andere Eigenschaften des/der zu liefernden Produkts/Produkte zu beurteilen.
2. Das Muster wird ohne Garantie dafür zur Verfügung gestellt, dass das/die letztendlich gelieferte(n) Produkt(e) genau dem zur Verfügung gestellten Muster entsprechen. Es dient lediglich als indikative Darstellung des/der zu liefernden Produkts/Produkte.
3. Wegter Grootverbruik bemüht sich darum, dass das/die letztendlich gelieferte(n) Produkt(e) so genau wie möglich mit dem gelieferten Muster übereinstimmen. Geringfügige Abweichungen in Farbe, Größe, Qualität und anderen Eigenschaften zwischen dem Muster und dem/den gelieferten Produkt(en) sind jedoch zulässig, sofern diese Abweichungen nicht erheblich sind.
4. Abweichungen zwischen dem Muster und dem/den gelieferten Produkt(en) stellen keinen Grund für Ablehnung, Preisnachlass, Vertragsauflösung oder Schadenersatz dar, es sei denn, diese Abweichungen sind erheblich und haben eine wesentliche Auswirkung auf die Funktionalität oder das Aussehen des/der Produkte(s).
5. Diese Abweichungen gelten als nicht erheblich, wenn sie keine spürbaren Auswirkungen auf die Funktionalität, die Benutzerfreundlichkeit, das Aussehen oder die Gesamtqualität des/der gelieferten Produkts/Produkte haben. So kann beispielsweise eine geringfügige Farbabweichung, die das Aussehen des Produkts/der Produkte nicht wesentlich verändert, oder eine geringfügige Abweichung in der Größe, die die Verwendbarkeit des Produkts/der Produkte nicht beeinträchtigt, als nicht signifikant angesehen werden.
6. Es liegt in der Verantwortung der Gegenpartei, das Muster gründlich zu beurteilen, bevor sie den Vertrag abschließt. Wegter Grootverbruik haftet nicht für direkte und indirekte Schäden und/oder Unzufriedenheit der Gegenpartei mit dem/den gelieferten Produkt(en), die durch eine sorgfältige Beurteilung des Musters hätten vermieden werden können.
7. Wegter Grootverbruik hat jederzeit die entscheidende Stimme bei der Beurteilung, ob Abweichungen zwischen dem Muster und dem/den gelieferten Produkt(en) als geringfügig zu betrachten sind.
Artikel 13 - Ausnahmeregelungen
1. Abweichungen zwischen dem (den) gelieferten Produkt(en) einerseits und dem Muster andererseits oder dem (den) Produkt(en), wie es (sie) auf der Website, in Broschüren, Preislisten usw. abgebildet ist (sind), können keinen Grund für Ablehnung, Rabatt, Vertragsauflösung oder Schadenersatz darstellen, wenn diese Abweichungen von geringer Bedeutung sind.
2. Abweichungen zwischen dem/den gelieferten Produkt(en) einerseits und dem Muster andererseits können keinen Grund für Ablehnung, Preisnachlass, Vertragsauflösung oder Schadenersatz darstellen, wenn diese Abweichungen von geringer Bedeutung sind.
3. Bei der Beurteilung, ob Abweichungen als geringfügig zu betrachten sind, wird eine repräsentative Stichprobe aus dem/den Produkt(en) entnommen, es sei denn, es handelt sich um ein individuell bestimmtes Produkt(e). In letzterem Fall wird keine repräsentative Stichprobe des Produkts/der Produkte berücksichtigt.
4. Es ist möglich, dass Wegter manchmal (unwissentlich) etwas mehr oder weniger Produkt(e) liefert als die Parteien gemeinsam vereinbart haben. Dies wird als Mehr- oder Minderlieferung bezeichnet. Dies ist zulässig, wenn diese Mehr- oder Minderlieferung nicht mehr oder weniger als die folgenden Prozentsätze ausmacht:
a. 10% (zehn Prozent) bei einer Auflage von bis zu 20.000 (zwanzigtausend) Stück;
b. 5% (fünf Prozent) bei einer Auflage von 20.000 (zwanzigtausend) oder mehr Stück.
5. Die größere oder geringere Anzahl der gelieferten Produkte wird der Gegenpartei in Rechnung gestellt oder mit der Gegenpartei abgerechnet.
6. Bei der Beurteilung, ob Abweichungen von dem/den gelieferten Produkt(en) als geringfügig zu betrachten sind, hat Wegter stets das entscheidende Votum.
Artikel 14 - Kreditrahmen und Kreditprüfung
1. Wegter Grootverbruik behält sich das Recht vor, eine Kreditprüfung bei einer (neuen) Partei, einem Verbraucher und/oder einer anderen Partei durchzuführen, um deren Kreditwürdigkeit zu beurteilen.
2. Auf der Grundlage der Bonitätsprüfung kann Wegter Grootverbruik ein Kreditlimit für die Gegenpartei festlegen, das den Höchstbetrag darstellt, den die Gegenpartei auf einem Konto bei Wegter Grootverbruik eröffnen/kaufen darf.
3. Das festgelegte Kreditlimit wird intern verwendet und kann von Wegter Grootverbruik Grootverbruik in regelmäßigen Abständen aufgrund von Änderungen der finanziellen Situation oder des Zahlungsverhaltens der Gegenpartei angepasst werden.
4. Wenn die Gegenpartei das Kreditlimit überschreitet oder zu überschreiten droht, kann Wegter Grootverbruik nach eigenem Ermessen geeignete Maßnahmen ergreifen, einschließlich der Aussetzung weiterer Lieferungen oder der Forderung einer Vorauszahlung oder Sicherheit von der Gegenpartei.
5. Wegter Grootverbruik haftet nicht für Schäden, die sich aus der Festlegung, Änderung oder Aufrechterhaltung des Kreditlimits oder aus dem Ergreifen von Maßnahmen im Zusammenhang mit der Überschreitung des Kreditlimits durch die Gegenpartei ergeben.
6. Die Gegenpartei ist verpflichtet, Wegter Grootverbruik unverzüglich über jede Änderung ihrer finanziellen Situation zu informieren, die sich auf ihr Kreditlimit oder ihre Zahlungsverpflichtungen gegenüber Wegter Grootverbruik auswirken kann.
Artikel 15 - Gebühren/Preise
1. Die von Wegter Grootverbruik verwendete Hauptwährung ist der Euro. Alle angegebenen Beträge sind daher im Prinzip in Euro, ohne Mehrwertsteuer und andere von der Regierung auferlegte Abgaben, es sei denn, es wurde ausdrücklich und schriftlich etwas anderes vereinbart.
2. Wegter Grootverbruik behält sich das Recht vor, 4 (vier) Mal pro Jahr einen Inflationsausgleich vorzunehmen.
3. Die vereinbarten Beträge beruhen auf den Kostenfaktoren zum Zeitpunkt des Angebots. Wegter Grootverbruik behält sich das Recht vor, 3 (drei) Monate nach Abschluss des Vertrages Änderungen der kostenbestimmenden Faktoren, auf die Wegter Grootverbruik nach vernünftigem Ermessen keinen Einfluss ausüben kann, wie z.B. Erhöhungen von Verbrauchssteuern, Sozialabgaben, Versicherungsprämien oder Umsatzsteuer, bis zu einem Höchstbetrag von 20 % des ursprünglichen Betrages an die Gegenpartei weiterzugeben.
4. Wegter Grootverbruik ist auch berechtigt, die im Angebot genannten Beträge über die im vorigen Absatz genannte Obergrenze von 20% hinaus zu erhöhen. In diesem Fall hat der Kunde ein sofortiges Kündigungsrecht zum Zeitpunkt des Inkrafttretens der Preisänderung. Wegter Grootverbruik wird dem Kunden eine solche Preisänderung immer 1 (einen) Monat vor Inkrafttreten der Preisänderung mitteilen.
5. Ein zusammengesetztes Angebot verpflichtet Wegter Grootverbruik nicht dazu, einen Teil des Vertrags zu einem entsprechenden Teil des angegebenen Betrags auszuführen.
6. Rabatte und Preisangaben gelten nicht automatisch für künftige Verträge.
Artikel 16 - Zahlung und Rechnungsstellung
1. Soweit im Vertrag oder in den zusätzlichen Bedingungen nichts anderes vorgesehen ist, sind die von der Gegenpartei geschuldeten Beträge innerhalb von 14 (vierzehn) Tagen ab Rechnungsdatum zu zahlen.
2. Die Gegenpartei hat die Pflicht, Wegter Grootverbruik unverzüglich über Ungenauigkeiten in den angegebenen oder übermittelten Zahlungsdaten zu informieren.
3. Wenn die Gegenpartei ihre Zahlungsverpflichtung(en) nicht rechtzeitig erfüllt, wird sie von Wegter Grootverbruik über den Zahlungsverzug in Kenntnis gesetzt, und der Gegenpartei wird eine Frist von 7 (sieben) Tagen eingeräumt, um ihre Zahlungsverpflichtungen zu erfüllen. Wenn die Gegenpartei die Zahlung nicht innerhalb dieser siebentägigen Frist leistet, befindet sie sich in Verzug. Infolgedessen schuldet die Gegenpartei die gesetzlichen (handelsüblichen) Zinsen auf den ausstehenden Betrag. Darüber hinaus ist Wegter Grootverbruik berechtigt, die ihr entstandenen außergerichtlichen Inkassokosten in Rechnung zu stellen.
4. Im Falle eines Vertrags mit einem Verbraucher beträgt die im vorigen Absatz dieses Artikels genannte Frist 14 (vierzehn) Tage.
5. Im Falle eines (begründeten) Konkurses, einer Liquidation oder eines Zahlungsaufschubs oder einer Umschuldung im Rahmen des WSNP werden die Forderungen von Wegter Grootverbruik gegenüber der Gegenpartei und die Verpflichtungen der Gegenpartei gegenüber Wegter Grootverbruik sofort fällig.
6. Die von der Gegenpartei geleisteten Zahlungen dienen immer erstens zur Begleichung aller fälligen Zinsen und Kosten und zweitens zur Begleichung der fälligen Rechnungen, die am längsten offen sind, auch wenn die Gegenpartei angibt, dass sich die Zahlung auf eine spätere Rechnung bezieht.
Artikel 17 - Angepasste Zahlungsbedingungen
1. Wegter Grootverbruik behält sich das Recht vor, für den Kunden angepasste Zahlungsbedingungen anzuwenden, insbesondere in Situationen, in denen Unsicherheit über die Zahlungsverpflichtungen des Kunden besteht. Diese angepasste Zahlungsvereinbarung beinhaltet die Aufteilung der Zahlung des Vertrages in zwei Teile: eine Anzahlung und eine Restzahlung.
2. Wenn geänderte Zahlungsbedingungen gelten, wie in Absatz 1 dieses Artikels angegeben, behält sich Wegter Grootverbruik das Recht vor, bei der Bestätigung des Vertrags eine Anzahlung zu verlangen. Diese Anzahlung, ein Prozentsatz des Gesamtbetrags des Vertrags, wird von Wegter Grootverbruik angemessen festgelegt und kann variieren. Durch diese Zahlung bestätigt die Gegenpartei die Annahme des Vertrags. Dadurch ist Wegter Grootverbruik in der Lage, mit der Bearbeitung und Lieferung des Produkts/der Produkte zu beginnen.
Im Falle eines Verbrauchers darf die Anzahlung 50% (fünfzig) Prozent des Gesamtbetrags nicht überschreiten.
3. Der Restbetrag des Gesamtbetrages des Vertrages ist, sofern die Parteien nichts anderes schriftlich vereinbart haben, von der Gegenpartei bei Lieferung des/der bestellten Produkts/Produkte zu zahlen. Das Eigentum an dem/den gelieferten Produkt(en) geht erst nach Erhalt der vollständigen Zahlung auf die Gegenpartei über.
4. Wegter Grootverbruik behält sich das Recht vor, die Lieferung des/der bestellten Produkts/Produkte auszusetzen, wenn die Anzahlung oder die Restzahlung nicht fristgerecht geleistet wird.
5. Nach dem ersten Vertrag oder in Fällen, in denen Wegter Grootverbruik keine individuellen Zahlungsbedingungen anwendet, gelten die Standard-Zahlungsbedingungen von Wegter Grootverbruik, wie sie in den anderen Artikeln dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen aufgeführt sind.
Artikel 18 - Lieferung mit Produkt(en)
1. Sofern nicht anders vereinbart, erfolgen alle Lieferungen gemäß den Incoterms 2020, FCA (Free Carrier) ab dem Lager in Oldenzaal. Als Lieferort gilt die Adresse, die die Gegenpartei Wegter Grootverbruik mitgeteilt hat. Bei Sendungen mit einem Nettowarenwert über € 500,00 (fünfhundert) Euro innerhalb der Niederlande erfolgt die Lieferung frei Haus, sofern der reguläre Spediteur von Wegter oder der eigene Transport genutzt werden kann und keine besonderen Bedingungen und/oder Rabatte für die Angebote und/oder Auftragsbestätigungen gelten. Für Sendungen außerhalb der Niederlande gelten andere Frachtbeträge, Transportkosten und Lieferzeiten; diese sind auf Anfrage erhältlich.
2. Der Lieferort ist die Adresse, die die Gegenpartei Wegter Grootverbruik mitgeteilt hat. Wenn die Lieferung des/der Produkts/Produkte an einem von Wegter Grootverbruik zu diesem Zweck bestimmten Ort erfolgt, indem das/die Produkt/Produkte der Gegenpartei oder dem von der Gegenpartei beauftragten Spediteur übergeben wird/werden, gilt dieser Ort als Lieferadresse.
3. Wegter Grootverbruik ist berechtigt, in Teilen zu liefern oder mit der Lieferung zu warten, bis der gesamte Auftrag des Abnehmers fertig ist. Gegebenenfalls wird eine Rücksprache mit der Gegenpartei stattfinden. Im Falle von Teillieferungen ist Wegter Grootverbruik berechtigt, die bereits gelieferten Produkte sofort in Rechnung zu stellen.
4. Mit der Unterzeichnung des Lieferscheins erklärt die Gegenpartei, das/die Produkt(e) abgenommen und von Wegter Grootverbruik das/die auf dem Lieferschein beschriebene(n) Produkt(e) erhalten zu haben, und zwar mit der Verpflichtung zur Zahlung
5. Wenn sich die Lieferung des/der bestellten Produkts/Produkte als unmöglich erweist, wird Wegter Grootverbruik sich bemühen, das/die Ersatzprodukt(e) zur Verfügung zu stellen. Spätestens bei der Lieferung, wenn möglich jedoch vor dem Versand, wird deutlich und verständlich mitgeteilt, dass das/die Ersatzprodukt(e) geliefert wird/werden. Das Widerrufsrecht kann für das/die Ersatzprodukt(e) nicht ausgeschlossen werden. Die Kosten einer eventuellen Rücksendung gehen zu Lasten von Wegter Grootverbruik.
6. Alle Lieferfristen sind Richtwerte. Die Gegenpartei kann aus den angegebenen Fristen keine Rechte ableiten. Die Überschreitung einer Frist gibt dem Abnehmer keinen Anspruch auf Schadenersatz.
7. Das Risiko des Verlusts, der Zerstörung und/oder der Beschädigung des Produkts/der Produkte geht mit der Lieferung des Produkts/der Produkte auf die Gegenpartei über, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde. Wegter Grootverbruik übernimmt das Risiko von Glas-, Porzellan- und Steingutbruch und anderen Transportschäden zu einer gesonderten Berechnung von 1 % (eins) des Kaufpreises, es sei denn, die Gegenpartei erklärt rechtzeitig vorher schriftlich, dass sie dieses Risiko selbst tragen wird.
8. Die Gegenpartei ist verpflichtet, die Verpackung des/der gelieferten Produkts/Produkte bei Erhalt zu überprüfen. Wenn eine Beschädigung festgestellt wird oder vernünftigerweise festgestellt werden kann, muss die Gegenpartei ihre Feststellungen auf dem Frachtbrief vermerken und den Spediteur entweder sofort oder rechtzeitig schriftlich für die Beschädigung haftbar machen.
9. Um Schäden während des Transports zu vermeiden, kann es erforderlich sein, dass bestimmte Produkte bei der Ankunft montiert werden müssen. Die sich daraus ergebenden Kosten gehen zu Lasten der Gegenpartei.
Artikel 19 - Lieferzeiten
1. Obwohl die angegebenen Liefertermine von Wegter Grootverbruik so weit wie möglich eingehalten werden, handelt es sich dabei lediglich um Angaben, die für Wegter Grootverbruik ausdrücklich nicht verbindlich sind. Sofern nicht schriftlich etwas anderes vereinbart wurde, ist die von Wegter Grootverbruik Grootverbruik angegebene Lieferfrist niemals als Frist zu betrachten.
2. Die Lieferfrist wird von Wegter Grootverbruik so genau wie möglich angegeben. Wegter Grootverbruik wird alle Anstrengungen unternehmen, um die angegebene Frist einzuhalten. Die Gegenpartei hat jedoch keinen Anspruch auf Schadenersatz und/oder Auflösung, wenn die angegebene Lieferzeit überschritten wird, es sei denn, dass dies ausdrücklich vereinbart wurde oder wenn die Überschreitung die direkte und unmittelbare Folge von grober Fahrlässigkeit oder Nachlässigkeit seitens Wegter Grootverbruik ist.
3. Wünscht der Kunde einen bestimmten Liefertermin, der von den Standardlieferbedingungen abweicht, so kann er dies bei Wegter Grootverbruik erfragen. Für diese Lieferung können zusätzliche Kosten in Rechnung gestellt werden. Wegter Grootverbruik wird sich bemühen, diese Wünsche zu erfüllen, obwohl nicht garantiert werden kann, dass jeder Wunsch erfüllt werden kann. Zusätzliche Kosten, die sich aus dieser Anpassung ergeben, wie z.B. dringende Sendungen oder Sonderverpackungen, werden der Gegenpartei in Rechnung gestellt. Die Gegenpartei wird im Voraus über den Umfang dieser zusätzlichen Kosten informiert und muss diesen zustimmen, bevor Wegter Grootverbruik die angepasste Lieferung veranlasst.
4. Wegen Überschreitung der Lieferfrist kann die Gegenpartei ihre Bestellung nicht stornieren oder die Annahme und/oder Bezahlung der Waren (des/der Produkte(s)) verweigern.
5. Bei Überschreitung der Lieferfrist ist die Gegenpartei berechtigt, Wegter Grootverbruik per Einschreiben eine angemessene Frist zur Erfüllung zu setzen, die in keinem Fall kürzer sein darf als 2 (zwei) Wochen ab dem Datum des Eingangs des Einschreibens bei Wegter Grootverbruik.
6. Erst nach einem Verstoß gegen die verhängnisvolle Klausel (Absatz 4) ist die Gegenpartei berechtigt, den Vertrag aufzulösen. Wegter Grootverbruik ist jedoch in keinem Fall zur Zahlung von Schadenersatz verpflichtet.
Artikel 20 - Rücksendungen
1. Wenn die Gegenpartei das/die Produkt(e) zurücksenden möchte, muss sie dies zuerst mitteilen und Kontakt mit Wegter Grootverbruik aufnehmen. Rücksendungen, die ohne vorherige Mitteilung und Zustimmung von Wegter Grootverbruik erfolgen, werden nicht angenommen. Produkte, die teilweise oder vollständig verarbeitet wurden, die beschädigt sind oder deren Verpackung fehlt oder beschädigt ist, können nicht zurückgegeben werden.
2. Der Kunde trägt die Kosten für die Rücksendung und/oder die nicht ordnungsgemäße Rücksendung des/der mangelhaften oder nicht konformen Produkte(s). Wegter Grootverbruik wird jedoch in Absprache mit dem Kunden versuchen, eine günstige Lösung zu finden, wie z.B. die Erstattung eines Teils der Rücksendekosten, die Lieferung von Ersatzprodukten ohne zusätzliche Versandkosten oder eine Entschädigung. Wegter Grootverbruik ist jedoch nicht verpflichtet, dem Kunden eine solche Entschädigung zu leisten.
Artikel 21 - Änderungen der Lieferkosten
1. Wegter Grootverbruik behält sich das Recht vor, die Lieferkosten in regelmäßigen Abständen auf der Grundlage der Tarife des Transportunternehmens anzupassen. Solche Anpassungen erfolgen in der Regel am Ende des Monats.
2. Wegter Grootverbruik wird die geänderten Lieferkosten auf ihrer Website und in allen anderen relevanten Kommunikationskanälen klar und deutlich anzeigen, damit die Gegenpartei die aktuellen Lieferkosten kennt, bevor sie eine Bestellung aufgibt.
3. Die geänderten Lieferkosten gelten für alle Bestellungen, die nach Inkrafttreten der neuen Kosten aufgegeben werden. Aufträge, die vor dem Datum des Inkrafttretens der geänderten Tarife erteilt wurden, werden weiterhin auf der Grundlage der zum Zeitpunkt der Auftragserteilung geltenden Lieferkosten in Rechnung gestellt.
4. Die Gegenpartei muss die Lieferkosten als Teil der Zahlung für ihre Bestellung bezahlen. Die Nichtzahlung der Lieferkosten kann zu einer Verzögerung oder Aussetzung der Lieferung des/der bestellten Produkts/Produkte führen.
Artikel 22 - Reklamationen
1. Die Gegenpartei kann sich nicht mehr auf einen Mangel der Leistung berufen, wenn sie diesen nicht innerhalb von 2 (zwei) Monaten, nachdem sie den Mangel entdeckt hat oder vernünftigerweise hätte entdecken müssen, bei Wegter Grootverbruik reklamiert hat. Wenn die Gegenpartei feststellt, dass das/die gelieferte(n) Produkt(e) nicht dem Vertrag entspricht/entsprechen, mangelhaft oder beschädigt ist/sind, muss die Gegenpartei dies innerhalb von 14 (vierzehn) Tagen nach der Lieferung schriftlich an Wegter Grootverbruik melden, unter Angabe einer klaren Beschreibung des Problems.
2. Wenn und soweit nicht ausdrücklich eine Beschaffenheit vereinbart wurde, kann die Gegenpartei nur eine Beschaffenheit fordern, die dem entspricht, was im Handel mit den betreffenden Sachen normal und üblich ist.
3. Die Gegenpartei muss Wegter Grootverbruik mindestens 4 (vier) Wochen Zeit geben, um die Beschwerde einvernehmlich zu lösen.
4. Wenn die Gegenpartei Wegter Grootverbruik eine Reklamation nicht innerhalb der in den vorstehenden Bestimmungen festgelegten Fristen meldet, wird davon ausgegangen, dass das Produkt dem Vertrag entspricht und vertragsgemäß funktioniert. Wenn die Gegenpartei es versäumt, Mängel oder Nichtkonformität innerhalb der vorgeschriebenen Frist von zwei Wochen zu melden, erlischt das Recht auf Reparatur, Ersatz oder Schadenersatz.
5. Beanstandungen setzen die Zahlungsverpflichtung der Gegenpartei nicht aus, wenn die Gegenpartei im Rahmen ihrer beruflichen oder gewerblichen Tätigkeit handelt.
6. Die Gegenpartei ist verpflichtet, die Verpackung der gelieferten Sachen beim Empfang zu überprüfen. Wenn Schäden festgestellt werden oder vernünftigerweise festgestellt werden können, muss die Gegenpartei ihre Feststellungen auf dem Frachtbrief vermerken und den Spediteur unverzüglich oder rechtzeitig schriftlich für Schäden haftbar machen.
Artikel 23 - Übertragung
1. Die Rechte und Pflichten der Gegenpartei aus diesem Vertrag können nicht ohne die vorherige schriftliche Zustimmung der Gegenpartei übertragen werden. Diese Bestimmung gilt als vermögensrechtliche Bestimmung im Sinne von Artikel 3:83(2) des niederländischen Bürgerlichen Gesetzbuches.
Artikel 24 - Eigentumsvorbehalt
1. Das Eigentum an allen von Wegter Grootverbruik an die Gegenpartei verkauften und gelieferten Sachen verbleibt bei Wegter Grootverbruik:
a. solange die Gegenpartei keine Forderungen aus dem Vertrag oder früheren oder späteren ähnlichen Verträgen beglichen hat;
b. solange die Gegenpartei die im Rahmen dieser oder ähnlicher Verträge geleisteten oder zu leistenden Arbeiten nicht bezahlt hat;
c. und solange die Gegenpartei die Forderungen von Wegter Grootverbruik wegen Nichterfüllung dieser Verpflichtungen noch nicht bezahlt hat, einschließlich Forderungen in Bezug auf Strafen, Zinsen und Kosten, all dies im Sinne von Artikel 3:92 des niederländischen Bürgerlichen Gesetzbuches.
2. der Kunde ist nicht berechtigt, die unter den Eigentumsvorbehalt fallenden Waren zu verpfänden oder anderweitig zu belasten.
3. Wegter Grootverbruik hat bei der Ausübung des Eigentumsvorbehalts das Recht auf ungehinderten Zugang zu dem Produkt. Die Gegenpartei wird uneingeschränkt mit Wegter Grootverbruik zusammenarbeiten, um Wegter Grootverbruik die Ausübung des Eigentumsvorbehalts durch Rücknahme des Produkts zu ermöglichen, einschließlich einer eventuell erforderlichen Demontage. Die Gegenpartei ermächtigt Wegter Grootverbruik oder einen von Wegter Grootverbruik zu benennenden Dritten hiermit bedingungslos und unwiderruflich, in allen Fällen, in denen Wegter Grootverbruik ihr Eigentumsrecht ausüben möchte, alle Orte zu betreten, an denen sich das Eigentum dann befindet, und die Sachen mitzunehmen.
4. Wenn die Gegenpartei das Eigentum an den unter Eigentumsvorbehalt gelieferten Waren im Wege des Beitritts oder der Vermischung erworben hat und die Gegenpartei die in Absatz 1 genannten Forderungen noch nicht beglichen hat, ist die Gegenpartei auf Verlangen von Wegter Grootverbruik verpflichtet, das Eigentum an den gelieferten Waren an Wegter Grootverbruik zurück zu übertragen. Wenn dies die Begründung eines Übereignungsrechts im Sinne von Artikel 5:101 des niederländischen Bürgerlichen Gesetzbuchs erfordert, ist die Gegenpartei zur Mitwirkung verpflichtet.
5. Wenn Dritte die unter Eigentumsvorbehalt gelieferte Ware pfänden oder Rechte darauf begründen oder geltend machen wollen, ist die Gegenpartei verpflichtet, Wegter Grootverbruik so schnell wie vernünftigerweise zu erwarten davon zu unterrichten.
Artikel 25 - Geistiges Eigentum
1. Alle Rechte am geistigen Eigentum, die sich auf den von Wegter Grootverbruik geschlossenen Vertrag beziehen und/oder daraus resultieren, stehen Wegter Grootverbruik zu. Die Gegenpartei erwirbt nur die nicht ausschließlichen und nicht übertragbaren Nutzungsrechte, die durch diese Allgemeinen Bedingungen und das Gesetz ausdrücklich gewährt werden. Jedes andere oder weitergehende Recht der Gegenpartei ist ausgeschlossen.
2. Die von Wegter Grootverbruik der Gegenpartei zur Verfügung gestellten Dokumente sind ausschließlich für die Nutzung durch die Gegenpartei bestimmt. Der Gegenpartei ist es nicht gestattet, die erhaltenen Informationen in welcher Form auch immer weiterzugeben und/oder zu vervielfältigen. Dies schließt die Verarbeitung, den Verkauf, die Bereitstellung, die Verteilung und die Integration - auch nach der Verarbeitung - in Netzwerke ein, es sei denn, eine solche Weitergabe und/oder Vervielfältigung wird von Wegter Grootverbruik schriftlich genehmigt und/oder eine solche Weitergabe und/oder Vervielfältigung ergibt sich aus der Art des Vertrags mit Wegter Grootverbruik.
3. Sofern nicht anders vereinbart, ist die Gegenpartei nicht berechtigt, Unterlizenzen an Dritte zu vergeben.
4. Wegter Grootverbruik hat das Recht, den Namen und das Logo der Gegenpartei als Referenz oder Werbung zu verwenden.
5. Die Gegenpartei stellt Wegter Grootverbruik von Ansprüchen Dritter in Bezug auf geistige Eigentumsrechte frei.
6. Wenn die Gegenpartei gegen Absatz 1 dieser Bestimmung verstößt, schuldet die Gegenpartei unabhängig davon, ob der Verstoß der Gegenpartei zuzurechnen ist, und ohne vorherige Inverzugsetzung oder gerichtliches Verfahren unverzüglich eine Vertragsstrafe in Höhe von € 20.000 (zwanzigtausend) Euro für jeden Verstoß. Darüber hinaus schuldet die Gegenpartei für jeden Tag, an dem der Verstoß andauert, ein Bußgeld in Höhe von 250 (zweihundertfünfzig) Euro pro Tag, bis zu einem Höchstbetrag von 50.000 (fünfzigtausend) Euro. Diese Bußgelder sind sofort fällig und unbeschadet der sonstigen Rechte von Wegter Grootverbruik, einschließlich des Rechts, neben dem Bußgeld Schadensersatz zu fordern.
Artikel 26 - Verwaltung
1. Wegter Grootverbruik bietet dem Kunden die Möglichkeit, ein persönliches Konto auf ihrer Website einzurichten. Bei der Einrichtung eines Kontos erhält der Kunde eindeutige Anmeldedaten für den Zugang zu seinem Konto.
2. Der Kunde ist dafür verantwortlich, seine Anmeldedaten sorgfältig aufzubewahren und sie geheim zu halten. Wegter Grootverbruik haftet nicht für Schäden, die sich aus der unbefugten Nutzung oder dem unbefugten Zugriff auf das Konto der Gegenpartei aufgrund des Verlusts oder der unbefugten Weitergabe der Anmeldedaten durch die Gegenpartei ergeben.
3. Über das/die persönliche(n) Konto/Konten kann die Gegenpartei Bestellungen aufgeben, ihre Bestellhistorie einsehen, ihre Rechnungen einsehen und ihre persönlichen Daten aktualisieren.
4. Der Kunde ist verpflichtet, seine Kontodaten auf dem neuesten Stand zu halten und Wegter Grootverbruik unverzüglich über jede Änderung seiner Kontaktdaten oder anderer relevanter Informationen zu informieren.
5. Wegter Grootverbruik behält sich das Recht vor, Konten zu deaktivieren, auszusetzen oder zu kündigen, wenn der Kunde gegen diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen verstößt oder wenn ein begründeter Verdacht auf Betrug, Missbrauch oder unerlaubte Aktivitäten im Zusammenhang mit dem Konto besteht.
6. Wegter Grootverbruik ist jederzeit berechtigt, Änderungen an den technischen Einrichtungen in Bezug auf das/die Produkt(e) und/oder die Website und andere Einrichtungen vorzunehmen, und behält sich das Recht vor, die technischen Einrichtungen und/oder die Website einzustellen/zu entfernen, wenn sie eine Störung oder Verzögerung des Systems und/oder der Website verursachen.
7. Die Gegenpartei handelt und verhält sich so, wie man es von einem verantwortungsbewussten und sorgfältigen Nutzer der Website erwarten kann.
8. Die Gegenpartei ist stets für jede - auch unbefugte - Nutzung der ihr gewährten Nutzungs- und Zugangsrechte verantwortlich. Die Gegenpartei wird geeignete und angemessene Maßnahmen ergreifen, um eine unbefugte Nutzung zu verhindern. Die Gegenpartei darf die Benutzer- und/oder Zugriffsrechte nicht mit Dritten teilen.
9. Der Kunde ist verpflichtet, die von Wegter Grootverbruik erteilten Anweisungen für die Nutzung der Website jederzeit zu befolgen.
10. Wegter Grootverbruik ist berechtigt, die nichttechnischen Einrichtungen ihrer Produkte und/oder ihrer Website zu ändern.
11. Eine Änderung, die nach vernünftigem Ermessen von Wegter Grootverbruik eine wesentliche, nicht vorübergehende Anpassung seitens der Gegenpartei erfordert, wird der Gegenpartei so schnell wie möglich mitgeteilt. Die Gegenpartei kann keine Entschädigung oder Schadenersatz fordern, sondern ist berechtigt, den Vertrag mit Wirkung vom Tag der angekündigten Änderung zu kündigen.
12. Wegter Grootverbruik behält sich das Recht vor, technische Einrichtungen auszusetzen/zu entfernen, wenn diese eine Störung oder Verzögerung des Systems verursachen. Wegter Grootverbruik stellt fest, ob eine solche Störung oder Verzögerung vorliegt, und kann ohne vorherige Mitteilung an die Gegenpartei die technischen Einrichtungen und/oder die Website sperren oder andere Maßnahmen zur Beseitigung der Störung oder Verzögerung ergreifen. Die Gegenpartei hat unter diesen Umständen niemals Anspruch auf Schadenersatz oder Entschädigung.
13. Wegter Grootverbruik ist berechtigt, ihre Website und/oder Einrichtungen ohne vorherige Ankündigung vorübergehend außer Betrieb zu nehmen oder deren Nutzung einzuschränken, soweit dies für eine vernünftigerweise notwendige Wartung oder für notwendige Anpassungen oder Verbesserungen, die Wegter Grootverbruik an dem/den Produkt(en) und/oder der Website vornimmt, erforderlich ist, ohne dass dies zu einem Recht auf Schadenersatz oder Entschädigung seitens der Gegenpartei gegenüber Wegter Grootverbruik führt.
Artikel 27 - Vertraulichkeit
1. Die Gegenpartei ist verpflichtet, alle vertraulichen Informationen, die sie im Rahmen des Vertrags von Wegter Grootverbruik erhalten hat, vertraulich zu behandeln. Informationen sind vertraulich, wenn dies von Wegter Grootverbruik mitgeteilt wurde oder wenn sich dies vernünftigerweise aus der Art der Informationen ergibt.
2. Wenn die Gegenpartei gegen Absatz 1 dieser Bestimmung verstößt, schuldet die Gegenpartei, unabhängig davon, ob der Verstoß der Gegenpartei zuzurechnen ist, und ohne vorherige Inverzugsetzung oder gerichtliches Verfahren, Wegter Grootverbruik unverzüglich eine Vertragsstrafe in Höhe von € 20.000 (zwanzigtausend) Euro für jeden Verstoß, unabhängig davon, ob ein tatsächlicher Schaden entstanden ist. Sollte der Verstoß fortgesetzt werden, schuldet die Gegenpartei eine zusätzliche Geldstrafe von 250 (zweihundertfünfzig) Euro pro Tag, bis zu einem Höchstbetrag von 50.000 (fünfzigtausend) Euro. Diese Bußgelder sind sofort fällig und können zur sofortigen Auflösung des Vertrags führen. Dies gilt unbeschadet der sonstigen Rechte von Wegter Grootverbruik, einschließlich des Rechts, neben der Geldbuße Schadensersatz zu verlangen.
Artikel 28 - Arbeitnehmerklausel
1. Während der Laufzeit des Vertrages sowie für 1 (ein) Jahr nach dessen Beendigung darf die Gegenpartei ohne vorherige schriftliche Zustimmung von Wegter Grootverbruik keine Mitarbeiter von Wegter Grootverbruik , die an der Ausführung des Vertrages beteiligt sind oder waren, beschäftigen oder anderweitig, direkt oder indirekt, für sich arbeiten lassen.
2. Gegebenenfalls wird Wegter Grootverbruik die entsprechende Zustimmung nicht verweigern, wenn die Gegenpartei eine angemessene Entschädigung angeboten hat. Als angemessene Entschädigung gilt eine Entschädigung von mindestens 10 (zehn) Monatsgehältern.
3. Bei einem Verstoß gegen die Bestimmungen dieses Artikels schuldet die Gegenpartei Wegter Grootverbruik eine sofort fällige Vertragsstrafe in Höhe von € 50.000 (fünfzigtausend Euro) pro Verstoß, unbeschadet des Rechts von Wegter Grootverbruik , zusätzliche Leistungen und/oder vollen Schadenersatz zu fordern.
Artikel 29 - Ausschließlichkeit
1. Die Gegenpartei gewährt Wegter Grootverbruik für die Dauer des Vertrages das ausschließliche Recht, den übertragenen Vertrag zu erfüllen.
2. Auf das im Vertrag übertragene ausschließliche Recht kann verzichtet werden, wenn Wegter schriftlich zustimmt.
Artikel 30 - Verwendung von Fotos und geistigem Eigentum
1. Urheberrecht und Eigentum
Alle Rechte an dem von Wegter Grootverbruik produzierten oder in Zusammenarbeit mit Wegter Wegter Grootverbruik entstandenen Fotomaterial, einschließlich der auf unseren Social-Media-Kanälen geteilten Bilder, liegen ausschließlich bei Wegter Grootverbruik oder den ursprünglichen Rechteinhabern.
2. Verbot der unzulässigen Verwendung
Kunden dürfen ohne vorherige schriftliche Zustimmung kein Fotomaterial von Wegter Grootverbruik, einschließlich Bilder von Social-Media-Kanälen, kopieren, herunterladen, screenshotten, bearbeiten oder in irgendeiner Weise verwenden.
3. Anfordern von Bildmaterial
Wenn ein Kunde Bilder für kommerzielle oder Werbezwecke verwenden möchte, sollte er sich an die Marketingabteilung wenden oder die Bilddatenbank von Wegter Grootverbruik nutzen. Die Verwendung von Bildern ist nur nach schriftlicher Genehmigung gestattet.
4. Qualitätssicherung
Um die Qualität und Konsistenz unserer Markenausdrücke zu gewährleisten, ist es Kunden nicht gestattet, eigenständig Bildmaterial aus unseren Kanälen zu entnehmen. Alle Bildanfragen sollten über die Marketingabteilung oder die zu diesem Zweck bereitgestellte Bilddatenbank laufen.
5. Verstöße und Sanktionen
Jede unbefugte Nutzung unseres Bildmaterials wird als Urheberrechtsverletzung angesehen. Bei Feststellung einer solchen Verletzung behalten wir uns das Recht vor, Schadenersatz in Höhe des dreifachen der üblichen Lizenzgebühr zu verlangen, unbeschadet des Rechts auf Ersatz anderer erlittener Schäden.
Artikel 31 - Anwendbares Recht und Wahl des Gerichtsstands
1. Auf Verträge zwischen Wegter Grootverbruik und der Gegenpartei findet ausschließlich das niederländische Recht Anwendung.
2. Streitigkeiten zwischen den Parteien werden so weit wie möglich durch ordnungsgemäße Konsultation beigelegt. Alle Streitigkeiten zwischen der Gegenpartei und Wegter Grootverbruik werden ausschließlich vom zuständigen Gericht des Bezirks, in dem Wegter Grootverbruik ihren Sitz hat, entschieden.
3. Die Anwendbarkeit des Wiener Übereinkommens über Verträge über den internationalen Sale wird ausdrücklich ausgeschlossen.
Artikel 32 - Überleben
1. Die Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen und des Vertrages, die nach Beendigung des Vertrages ihre Gültigkeit behalten sollen, bleiben auch nach Beendigung des Vertrages in vollem Umfang in Kraft.
Artikel 33 - Änderungen oder Ergänzungen
1. Wegter Grootverbruik ist berechtigt, diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen einseitig zu ändern oder zu ergänzen. In diesem Fall wird Wegter Grootverbruik den Kunden rechtzeitig über die Änderungen oder Ergänzungen informieren.
2. Zwischen einer solchen Mitteilung und dem Inkrafttreten der geänderten oder ergänzten Bedingungen muss eine Frist von mindestens 30 (dreißig) Tagen liegen.
3. Wenn die Änderung Wegter Grootverbruik die Befugnis gibt, eine Leistung zu erbringen, die wesentlich von der zugesagten Leistung abweicht, hat der Kunde das Recht, die geänderten Bedingungen abzulehnen oder den Vertrag aufzulösen.